- Wechsel zu: MKG
- Telefon: 06251 / 7056733
- E-Mail: drwoertche@gmx.de
- Impressum
- Datenschutz
KFO
Die Kieferorthopädie befasst sich mit der Verhütung, Erkennung und Behandlung von Fehlstellungen der Kiefer und der Zähne. Dabei geht es um mehr als die reine Ästhetik. Die korrekte Stellung der Zähne im Kiefer und die Lage von Ober-
und Unterkiefer zueinander sind wichtig für das Funktionieren des Kauapparates, der die Zähne und den Zahnhalteapparat, die Kiefer, die Kaumuskeln sowie das Kiefergelenk beinhaltet.
Ein gesundes und funktionstüchtiges Gebiss kann bis ins hohe Alter erhalten werden und seine Aufgaben wie das Kauen, das Schlucken und das Sprechen wahrnehmen. Einige Zahn- und Kieferfehlstellungen sind angeboren. Andere sind erworben. Fehlbelastungen können zur Folge haben, dass sich das Zahnfleisch zurückzieht, die Zähne sich lockern und frühzeitig verloren gehen und sich die Muskulatur verspannt. Schmerzen im gesamten Kiefer- und Gesichtsbereich können die Folge sein.
Wie funktioniert Kieferorthopädie?
Lose Spangen führen durch Druck zu einer Stellungsänderung der Zähne. Gleichzeitig können mit ihnen auch die Kiefer gedehnt werden. Sie können aber auch wie ein Turngerät durch Reize auf Muskulatur, Gewebe und Kieferknochen wirken. Das Wachstum von Ober- und Unterkiefer kann dadurch gehemmt oder angeregt werden.
Feste Spangen führen meist rein mechanisch zur korrekten Einstellung der Zähne.
Zähne bewegen sich auch ohne kieferorthopädische Maßnahmen im Kiefer, da sie nicht starr, sondern über Fasern im Kieferknochen verankert sind. Die kieferorthopädische Zahnbewegung läuft genauso ab wie die natürliche Zahnbewegung, nur schneller. Dabei ist mit einer maximalen Bewegung von 1mm im Monat zu rechnen. Bei Kindern und Jugendlichen läuft die Bewegung durch den noch zellreichen Knochen schneller ab als bei Erwachsenen.
Wann mit der Behandlung beginnen?
Wann der günstigste Zeitpunkt für eine kieferorthopädische Behandlung ist, hängt von der Kieferfehllage und/oder von der Zahnfehlstellung ab. Entscheidend dabei ist vor allem das Zahnalter, d.h. wann die Zähne durchbrechen.
Häufig erkennt der Hauszahnarzt die Zahnfehlstellung und/oder Kieferfehllage wird Sie/Ihr Kind zu einem Kieferorthopäden überweisen. Dies sollte lieber zu einem frühen Zeitpunkt erfolgen, da die Behandlung dann oft weniger aufwändig ist.
Die Frühbehandlung beginnt im Milchgebiss und dauert in der Regel 1 ½ Jahre. Eine Frühbehandlung ist bei einem umgekehrten Überbiss der Schneidezähne oder der Seitenzähne sowie bei einem extrem ausgeprägten Überbiss angezeigt. Ebenso bei einem offenen Biss.
Auch wenn eine Frühbehandlung erfolgreich war, kann mit dem Wachstum der Kiefer und Durchbruch der Zähne wieder ein Behandlungsbedarf zu einem späteren Zeitpunkt bestehen.
Die reguläre kieferorthopädische Behandlung beginnt mit 9 bis 10 Jahren, wenn die bleibenden Seitenzähne durchbrechen. Häufiger Behandlungsbedarf besteht bei Platzmangel für die bleibenden Zähne, einem vergrößerten Überbiss der Schneidezähne, einem offenen Biss oder einem Tiefbiss. Für die Spange ist es nie zu spät.
Auch im späten Jugend- und im Erwachsenenalter, d. h. nach abgeschlossenem Wachstum, ist eine kieferorthopädische Behandlung möglich und auch Erfolg versprechend. Hier erfolgt die Korrektur der Zahnstellung häufig mit einer festen Zahnspange.
Wie lange dauert die Behandlung?
Die reguläre kieferorthopädische Behandlung dauert in der Regel 3-4 Jahre. Sie kann aber auch kürzer sein, länger dauern oder in Etappen mit mehreren Pausen durchgeführt werden. Dies hängt wiederum von der Art und dem Umfang der Zahnfehlstellung und/oder Kieferfehllage ab.